PRIVATPRAXIS FÜR PYHSIOTHERAPIE & OSTEOPATHIE

WER KANN KOMMEN

Behandlung aller 

Patienten in der

Praxis möglich

                                                 

In der Praxis kann jeder Patient behandelt werden. Abgerechnet wird im Rahmen der Privatpatienten bzw. für Selbstzahler im Rahmen der Gebührenordnung für (sektorale) Heilpraktiker.

Grundsätzlich können alle Patienten, egal mit welcher Versicherung, die Privatpraxis aufsuchen.

Die Abrechnungsmöglichkeiten:

Eine Kassen-Abrechnung (Kassenrezept) kann nicht vorgenommen werden.

Der Sektorale Heilpraktiker ermöglicht Ihnen den Erstkontakt mit dem Physiotherapeuten, ohne vorher einen Arzt aufgesucht zu haben.

Nach Erstellung des Befunds/der Diagnose stelle ich Ihnen ein Rezept auf Basis der Gebührenordnung für (sektorale) Heilpraktiker aus.

Grundsätzlich sollten Sie zunächst ihre Versicherungsbedinungen prüfen, in wie weit ihre PKV generell für die Kosten von Heil- und Hilfsmitteln laut Vetragsvereinbarung aufkommt. Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrages. Auch wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen für die Angemessenheit der Vergütung für physiotherapeutische Leistungen eigene Höchstsätze festgelegt haben, berühren diese jedoch nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zwischen Therapeut und Patient.

IHRE VORTEILE

  • Transparente Kosten: Vor Beginn jeder Behandlung und nach Erstellung des Befundes erhalten Sie eine Patientenvereinbarung in der die Kosten transparent aufgeführt werden.
  • Schnelle Wege zur Behandlung: Der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie ist berechtigt eine Untersuchung durchzuführen und Ihnen direkt ein Rezept für die Behandlung auszustellen.
  • Individuelles Behandlungsprogramm: Nach Erstellung des Befundes wird Ihr ganz persönlicher Therapieplan aus dem Spektrum der Praxisleistungen zusammengestellt.

DER PATIENT STEHT IMMER IM
MITTELPUNKT meiner BEMÜHUNGEN

Durch die seit Jahren stagnierenden Leistungen der Krankenkassen, können die meisten Physiotherapien für Manuelle Therapie und Krankengymnastik nur noch 20 Minuten Zeit pro Behandlungstermin anbieten.


Für die eigentliche therapeutische Regel-Behandlung bleiben nicht mehr als 15 Minuten Zeit. Die oft so wichtige Beratung und Aufklärung des Patienten muss zu kurz ausfallen oder irgendwie neben der aktiven Behandlung stattfinden.

  • Bei bestimmten Beschwerden kann ein Therapeut in 15 Minuten nur die Symptome lindern. Die Behandlungszeit, um die Ursache nachhaltig zu therapieren, fehlt. Die Beschwerden sind so oft nur für eine gewisse Zeit gelindert und „aufgeschoben“.
  • Essentiell für viele Krankheitsbilder ist vor allem auch, was Sie als Patient außerhalb der Behandlungskabine selbst tun können, um den Ursachen Ihrer Beschwerden dauerhaft entgegenzuwirken. Für diese wichtige Analyse Ihrer Lebensumstände und das gemeinsame Suchen nach umsetzbaren Lösungen bleibt oft nicht ausreichend Zeit.
  • Im schlimmsten Fall führt die zu geringe Behandlungszeit dazu, dass Ihre Beschwerden zum Ende eines Rezeptes noch nicht gelindert sind. Einen neuen Arzttermin zu erhalten dauert und ob dieser dann noch ein Rezept ausstellen kann, ist ungewiss.

Um beste Therapieergebnisse zu erziehlen, empfehle ich folgende Behandlungszeite:

  • Therapie mind. 40 min.

Prinzipiell betrachten die meisten privaten Krankenversicherungen die Behandlung über eine Stunde als sinnvolle Leistung für Ihre Versicherten. Durch die große Bandbreite an Versicherungen und Tarifen kann ich an dieser Stelle keine Aussagen treffen.

Lassen Sie sich einfach unverbindlich von mir beraten, wie für Ihr Problem eine aus therapeutischer Sicht sinnvolle Behandlung aussieht und was im Rahmen Ihres Rezeptes möglich ist.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei mir

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