PRIVATPRAXIS FÜR PYHSIOTHERAPIE & OSTEOPATHIE

Kostenerstattung durch Versicherungen

Vertragliche Situation der Behandlung durch Physiotherapeuten, gem. BGB § 611

Für die Abgabe medizinischer Leistungen wird gemäß zu dieser Vereinbarung ein Honorar vereinbart. Die Behandlung von Privatpatienten ist nicht durch eine Gebührenordnung, auch nicht durch die GOÄ, geregelt. Eine Preisliste erhalten Sie vor Behandlungsbeginn. Auf Grundlage dieser Preisliste treffe ich mit Ihnen eine Honorarvereinbarung über die verordneten Heilmittel.

Grundsätzlich sollten Sie zunächst ihre Versicherungsbedinungen prüfen, in wie weit ihre PKV generell für die Kosten von Heil- und Hilfsmitteln laut Vetragsvereinbarung aufkommt. Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrages. Auch wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen für die Angemessenheit der Vergütung für physiotherapeutische Leistungen eigene Höchstsätze festgelegt haben, berühren diese jedoch nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zwischen Therapeut und Patient.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr jeweils direkt nach der Behandlung zu begleichen ist, um  den administrativen Aufwand gering zu halten. Bitte zahlen Sie wenn möglich in bar, Kartenzahlung ist möglich. Selbstverständlich können Sie jederzeit zusätzlich zu Ihrer Rechnung auch eine Quittung erhalten. 

Bitte beachten Sie außerdem, dass bei nicht rechtzeitiger Terminabsage - mindestens 1 Tag (24 Stunden) vor dem Termin - die Sitzungskosten berechnet werden.

Keine ärztlich Verordnung nötig.

DER PATIENT STEHT IMMER IM
MITTELPUNKT meiner BEMÜHUNGEN

Durch die seit Jahren stagnierenden Leistungen der Krankenkassen, können die meisten Physiotherapien für Manuelle Therapie und Krankengymnastik nur noch 20 Minuten Zeit pro Behandlungstermin anbieten.


Für die eigentliche therapeutische Regel-Behandlung bleiben nicht mehr als 15 Minuten Zeit. Die oft so wichtige Beratung und Aufklärung des Patienten muss zu kurz ausfallen oder irgendwie neben der aktiven Behandlung stattfinden.

  • Bei bestimmten Beschwerden kann ein Therapeut in 15 Minuten nur die Symptome lindern. Die Behandlungszeit, um die Ursache nachhaltig zu therapieren, fehlt. Die Beschwerden sind so oft nur für eine gewisse Zeit gelindert und „aufgeschoben“.
  • Essentiell für viele Krankheitsbilder ist vor allem auch, was Sie als Patient außerhalb der Behandlungskabine selbst tun können, um den Ursachen Ihrer Beschwerden dauerhaft entgegenzuwirken. Für diese wichtige Analyse Ihrer Lebensumstände und das gemeinsame Suchen nach umsetzbaren Lösungen bleibt oft nicht ausreichend Zeit.
  • Im schlimmsten Fall führt die zu geringe Behandlungszeit dazu, dass Ihre Beschwerden zum Ende eines Rezeptes noch nicht gelindert sind. Einen neuen Arzttermin zu erhalten dauert und ob dieser dann noch ein Rezept ausstellen kann, ist ungewiss.

Um beste Therapieergebnisse zu erziehlen, empfehle ich folgende Behandlungszeiten:

  • Therapie mind. 40 min.

Prinzipiell betrachten die meisten privaten Krankenversicherungen die Behandlung über eine Stunde als sinnvolle Leistung für Ihre Versicherten. Durch die große Bandbreite an Versicherungen und Tarifen kann ich an dieser Stelle keine Aussagen treffen.

Lassen Sie sich einfach unverbindlich von mir beraten, wie für Ihr Problem eine aus therapeutischer Sicht sinnvolle Behandlung aussieht und was im Rahmen Ihres Rezeptes möglich ist.

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